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Hinweisgeberstelle

Sollten Ihnen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen strafbewerte Vorschriften bekannt geworden sein, können Sie dies melden. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine sichere Möglichkeit zur Verfügung, die Verantwortlichen vertraulich über den Verstoß zu informieren. Wir bearbeiten Ihre Meldung und geben Ihnen anschließend Rückmeldung zu den getroffenen Maßnahmen.